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Physik Master

Wichtige Webseiten

Vom Prüfungsamt für Physik gibt es eine Webseite welche die Formalien zu den Masterstudiengängen auflistet, insbesondere zur Masterarbeit. Desweiteren gibt es vom Prüfungsamt eine Seite mit aktuellen Meldungen, welche die Umsetzung mancher Regeln genauer beschreibt. Desweiteren hat der Prüfungsausschuss einige Genehmigungen welche über die Prüfungsordnung hinausgehen.

Prüfungsordnungen

Für den Master Physik gilt die Studienordnung von 2009 mit der Änderungssatzung von 2014, welche die Anerkennungspraxis neu regelt.

Für den Master Physik mit Schwerpunkt Biophysik gilt die Studienordnung des Masters Physik mit einem besonderen Curriculum. Gleiches gilt für den Master Physik mit Schwerpunkt Medizinphysik, welcher ebenfalls sein eigenes Curriculum hat.

Für den Master Astrophysik gilt die Studienordnung von 2009 mit den Änderungssatzungen von 2010 und 2014. Die erste Änderungssatzung aktualisiert die Anlage 2 und damit die zu belegenden Kurse, die zweite Änderungssatzung regelt die Anerkennungspraxis von extern belegten Veranstaltungen.

Für den Master in theoretischer und mathematischer Physik gilt die Studienordnung von 2010 mit der Änderungssatzung von 2014. Desweiteren gibt eine Satzung zum Eignungsverfahren von 2007 mit einer Änderung von 2014.

Wiederholungsklausuren

Nach einem Beschluss des Fakultätsrates werden in den Vorlesungen fortgeschrittene Festkörperphysik, fortgeschrittene Teilchenphysik, fortgeschrittene statistische Physik und Quantenmechanik 2 Wiederholungsklausuren angeboten. Diese werden wir im Bachelor gehandhabt, daher es gibt eine zweite Klausur am Ende der Semesterferien, es dürfen immer beide Klausuren geschrieben werden und die bessere von beiden Noten zählt. Im Falle von begründeten Fehlen (Krankheit) darf die zweite Klausur ein Jahr später geschrieben werden.

In allen anderen Mastervorlesungen gibt es keine Wiederholungsklausuren zur Notenverbesserung. Für Studententen die begründet (z.B. wegen Krankheit, Attest notwendig) nicht zur Klausur erscheinen konnten muss trotzdem eine Wiederholungsklausur angeboten werden.

Übungsblattabgaben

Keine der Mastersatzungen lässt verpflichtende Übungsblattabgaben zu. Es sind lediglich freiwillige Übungsblattabgaben, gegebenenfalls mit Bonuspunkten zulässig. Zu Bonuspunkten gibt es einen Eintrag unter den allgemeinen Hinweisen.

 

Stand: Mai 2015


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