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Physik Bachelor

Erklärungen zur Prüfungsordnung und Abläufen im Bachelor Physik.

Derzeit wird an einer neuen Prüfungsordnung für den Physik-Bachelor gearbeitet, wenn du erst mit dem Studium anfängst kann es sein dass du unter der neuen Prüfungsordnung studieren wirst. (Ab dem WiSe 2023/24)

 


Disclaimer

Trotz größter Sorgfalt sind die Informationen auf dieser Seite nicht verbindlich und mit Vorsicht zu genießen. Rechtlich bindend sind ausschließlich die durch die LMU veröffentlichte Prüfungs- und Studienordnung. Dies ist lediglich ein Service der Fachschaften.


 

Wichtige Websiten

Diese Auflistung beansprucht weder Richtigkeit noch Vollständigkeit und soll einem allgemeinen Überblick dienen. Für weitere Informationen bitten wir, die zuständigen Organe aufzusuchen.

Vom Prüfungsamt für Physik gibt es eine Webseite welche die Formalien zum Bachelorstudiengang auflistet, insbesondere zur Bachelorarbeit und Prüfungen. Des Weiteren gibt es vom Prüfungsamt eine Seite mit aktuellen Meldungen, welche die Umsetzung mancher Regeln genauer beschreibt. Außerdem veröffentlicht der Prüfungsausschuss einige Genehmigungen, welche über die Prüfungsordnung hinausgehen.

Prüfungsordnungen

Im "normalen" Bachelor Physik gilt die Prüfungsordnung von 31.Oktober 2006 mit der Änderungsatzung von 2014, welche lediglich neue rechtliche Vorgaben bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen regelt.

 

Für den Bachelor plus Meteorologie gilt die Prüfungsordnung von 2006 mit der Änderungssatzung von 2014, welche die gleichen Änderungen wie beim normalen Bachelor umsetzt.

 

Der Bachelor plus Astronomie hat bisher keine genehmigte Prüfungsordnung, es gilt die Prüfungsordnung des Bachelor Physik mit Sonderregelungen des Prüfungsausschusses.

Anmeldungen zu Prüfungen

Werden vom Dozenten in Absprache mit dem Prüfungsausschuss geregelt und sind zulässig, jedoch nicht verpflichtend.

Anwesenheitspflichten

Sind nur in den Praktika zulässig, genauere Informationen unter Allgemeines. Allerdings kann eine Prüfung als nicht bestanden gewertet wird, wenn man sich anmeldet und aus selbst zu vertretenden Gründen (d.h. selbst verschuldeten Gründen) nicht antritt oder wieder zurücktritt

 

Verpflichtende Übungsblattabgaben

Verpflichtende Übungsabgaben sind zulässig (aber nicht zwingend) in den Mathematikvorlesungen 1 bis 3 und in der Numerik. Dies ergibt sich aus der Anlage 2 der Prüfungsordnungen.

 

In allen anderen Vorlesungen sind verpflichtende Übungsblattabgaben unzulässig, freiwillige Abgaben sind natürlich jederzeit möglich.

Prüfungsdauer

Für eine Prüfung, egal ob mündlich oder schriftlich, sind mindestens 15Minuten und höchstens 3h vorgesehen.

Sind die verwendeten Notentabellen zulässig?

Die Bestehgrenze darf nicht höher als 60% der erreichbaren Punkte gesetzt werden bzw. als 50% für den Fall, dass der Punkteschnitt der Erstteilnehmenden nicht höher als 65% ist. Weitere verpflichtende Vorschriften gibt es nicht. Dies gilt jedoch nur für Multiple-Choice Klausuren oder Aufgabenteile. "Normale" Klausuren dürfen auch andere Bestehensgrenzen aufweisen.

Wiederholungsklausuren

Im Physikbachelor gibt es zu jeder der Pflichtvorlesungen (also alle bis auf die 12 ECTS Wahlbereich) eine Wiederholungsklausur, welche üblicherweise gegen Ende der Semesterferien stattfindet. Man kann beide Klausuren unabhängig voneinander schreiben, es zählt die bessere von beiden Noten.

Ist eine der beiden Klausuren bestanden kann die Klausur im nächsten Jahr nicht nochmal geschrieben werden, dies gilt auch wenn man nur eine von beiden geschrieben hat. Ausnahme ist unverschuldetes Fehlen (meist Krankheit, ärztliches Attest als Nachweis nötig), dann darf auch im Jahr drauf die Klausur zur Verbesserung geschrieben werden.

Mit Ausnahme der GOP-Prüfungen, der Bachelorarbeit und der Abschlussprüfung kann eine Prüfung beliebig oft wiederholt werden, wobei jedoch die maximale Studienzeit nicht überschritten werden darf.

Täuschungsversuch

Falls man beim Täuschungsversuch erwischt wird, wird die betreffende Modulprüfung als nicht bestanden gewertet. Bei wiederholten Fällen oder besonders schweren Fällen, kann der Prüfungsausschuss den betreffenden Prüfling exmatrikulieren.

GOP-Prüfungen

Die Abkürzung steht für Grundlagen-und Orientierungsprüfung und soll laut Prüfungsordnung feststellen, ob man für das Studium geeignet ist. An der LMU sind diese vergleichsweise lax geregelt. Bis zum Abschluss des 4.Fachsemesters muss entweder E1, E2 oder T1 bestanden werden.

Bestehungskriterien und Noten

Alle Prüfungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ (5,0) bewertet. Für den normalen Bachelorstudiengang Physik zählen die in Mathe (*) und T0 erbrachten Noten nicht, das Modul muss trotzdem aber bestanden werden. Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn sie mindestens mit einer 4,0 (ausreichend) bewertet wird. Die Notentabellen, welche zur Einteilung verwendet werden, werden vom Dozenten festgelegt.

(*) Im Studiengang Physik plus Meteorologie ist „M4: Numerik (Physik)“ benotet!!!

 Nur die Noten in den „Physikfächern“ zählen für den Bachelor. Der Durchschnitt wird folgendermaßen berechnet: (Note)*(Zahl der ECTS-Punkte)/(Gesamtzahl alle ECTS-Punkte).

Erhalten der ECTS-Punkte ohne Bestehen von Prüfungen

Die ECTS-Punkte für ein Modul können nur vergeben werden, wenn die Modul(teil)-Prüfungen erfolgreich abgelegt werden. Bei erfolgreichem Bestehen werden die Module auf dem persönlichen Konto, welches im LSF unter Notenliste einsehbar ist, gutgeschrieben.

Andere Prüfungsformen

Online-Klausuren sind unter bestimmten Voraussetzungen (Datenschutz und Vertrautmachen mit Prüfungsform) zulässig. Auch Hausarbeiten oder Referate sind zulässig.

Mängel im Prüfungsverfahren

Wenn du das Gefühl hast, die von dir geschriebene Prüfung widerspricht den Regeln, musst du dies unverzüglich beim Prüfungsamt mit dem entsprechenden Antrag melden, auf jeden Fall vor Bekanntgabe des Ergebnisses.

Abschluss

Der Bachelorstudiengang Physik wird mit dem B.Sc. beim erfolgreichen Bestehen aller Modulprüfungen sowie der Bachelorprüfung und Bachelorarbeit abgeschlossen. Formal werden die Modulprüfungen dabei als Teil der Bachelorprüfung gesehen, was aber für den Studienalltag keinen Einfluss hat.

Endgültiges Nicht-Bestehen

Falls man

  1. Die GOP-Prüfungen nicht rechtzeitig besteht
  2. Die maximal zulässige Anzahl von Wiederholungen in einer Klausur erreicht hat und trotzdem das Modul nicht besteht
  3. Die maximal zulässige Anzahl von Semester überschreitet (i.d.R. 9 Fachsemester)

Kann dies zum endgültigen Nicht-Bestehen des Studiengangs führen. Eine Wiederaufnahme des Studiums an der LMU oder anderen bayrischen Universitäten ist nach Art.14 Nr.3 Bayrisches Hochschulgesetz ausgeschlossen

Verlängerung der maximalen Studienzeit (wegen Corona)

Während Corona wurde das Zählen der Fachsemester ausgesetzt, sodass die Semester SoSe 2020, WiSe 2020/21, SoSe 2021, WiSe 2021/22 nicht zu den Fachsemestern gezählt werden, die dort erbrachten Leistungen zählen natürlich trotzdem.

Bei triftigen Gründen, wie Krankheit, kann die maximale Studienzeit verlängert werden. Hierfür sollte man sich so früh wie möglich beim Prüfungsamt melden.

Nachteilsausgleich

In begründeten Fällen kann ein Nachteilsausgleich vom Prüfungsamt genehmigt werden. Nach dem bayrischen Hochschulgesetz hat jeder Studierende ein Recht auf eine, seiner individuellen Kondition entsprechende Unterstützung. Hierfür muss rechtzeitig (ca. einen Monat vor Prüfung) ein Antrag bei der betreffenden Stelle gestellt werden. Der Nachteilsausgleich wird dann individuell in Absprache mit behandelnden Ärzten und Therapeuten abgesprochen.

Für viele Konditionen kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden, z.B. ADHS, Hör-/Sehprobleme, LRS, aber auch psychische Leiden, wie Prüfungsangst können berücksichtigt werden.

Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Studiengänge und Universitäten.

Hierfür muss man sich an die Anerkennungsstelle wenden, eine vorherige Beratung bei der Fachstudienberatung ist ratsam. Beachte, dass du ab einer bestimmten ECTS Anzahl im Semester hochgestuft wirst.

Studienleistungen, die du an einer anderen Uni Leistungen erbracht hast musst du diese innerhalb deines ersten Hochschulsemesters an der LMU einbringen.

Bei weiteren Fragen

Kann das Studieren der Studienordnung Klarheit schaffen. Bei Fragen zur inhaltlichen und zeitlichen Studienplanung wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung Physik. Für die Anerkennung von Leistungen an das Prüfungsamt Physik.

 

Stand: Mai 2022


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