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Klausuren und Prüfungsprotokolle

Ihr könnt euch bei uns alte Klausuren zur Vorbereitung herunterladen oder ausleihen. Es gibt auch Prüfungsprotokolle von mündlichen Prüfungen. Wie das geht, erfahrt ihr hier.

Die Altklausuren- und Skriptensammlung

Auf gaf.fs.lmu.de/klausuren findest du die Klausuren der letzten Jahre, die deine Vorgänger bei uns abgegeben haben. Der Zugriff auf die Altklausuren ist Passwortgeschützt. Du kannst dir aber auf unserer Webseite das Passwort an deine Campus-Adresse schicken lassen, oder du kommst bei uns persönlich vorbei. Das Passwort bitte nicht in Foren oder Ähnlichem veröffentlichen, sondern nur intern an LMU-Studierende weitergeben. Falls die dir gegebenen Login-Daten nicht funktionieren, versuche die Groß-/Kleinschreibung zu verändern.

Auf unserer Sammelseite gibt es auch Mitschriebe zu Vorlesungen, Prüfungsprotokolle zum Staatsexamen und zur Zwischenprüfung, sowie noch alte Protokolle aus Diplomzeiten. Beachtet: Vorerst sammeln wir nur selbstgeschriebene Mitschriebe und insbesondere keine offiziellen Skripte der Lehrpersonen. Alle Protokolle, welche wir früher in unseren Ordnern in der Fachschaft hatten, haben wir digitalisiert und dort bereit gestellt.

Die Klausuren-Seite lebt davon, dass alle Studierende dazu beitragen. Wenn ihr neue Altklausuren habt oder von eurer mündlichen Prüfung ein Protokoll angefertigt habt, bringt sie bei uns in der GAF vorbei oder schickt sie uns per E-Mail an klausuren@fs.lmu.de.

Früher: Protokolle und Klausuren wurden digital auf www.die-informatiker.net hochgeladen oder waren hier (nur von den CIP-Rechnern aus, oder per ssh) verfügbar.

Pflichten im Zusammenhang mit Klausuren

Besondere Pflichten gibt es hier vorwiegend am Institut für Informatik. Seit dem Sommersemester 2013 gilt hier, dass nicht bestandene Klausuren und gleichermaßen solche, zu denen man angemeldet war und nicht erschienen ist, als Fehlversuche im Transcript of Records vermerkt werden. Daher gilt:

  • Bist du zu einer Klausur angemeldet, dann geh zumindest hin und entwerte sie.
  • Möchtest du wirklich nicht an der Klausur teilnehmen, aus welchen Gründen auch immer, dann melde dich rechtzeitig davon ab.

Recht zur Einsichtnahme eines Prüfungsergebnisses

Nach Aussage der Rechtsabteilung der LMU ist den Studierenden die Einsichtnahme in eine von ihm abgeschlossene Modulprüfung innerhalb von mindestens 3 Monaten oder einem ortsüblich bekannt gegebenen Zeitraum zu gewähren, hierbei ist das Bekanntgeben der Einsichtstermine sowie das Einschränken der Einsicht auf einzelne Termine legitim.

Hierbei ist darauf zu achten, dass die Pflicht besteht mehrere Termine bereit zu stellen, jedem Studierenden die Möglichkeit zur Einsichtnahme zu gewähren und über sich mit einzelnen Studierenden über zusätzliche Termine zu einigen, sofern sie die regulär angebotenen aus nicht selbst verschuldeten Gründen nicht wahrnehmen können.

Recht auf eine Privatkopie einer abgeschlossenen Prüfung

Das Thema "Kopien und Ablichtungen von Prüfungsarbeiten" wird zwischen Studierenden und Dozenten immer wieder stark diskutiert. Das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst geht auf die rechtliche Situation dieser Fragestellung in einem Schreiben ein. Darin wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich Kopien und Ablichtungen von Prüfungsarbeiten erlaubt sind. Der Original-Text lautet:

"Studierenden darf die Möglichkeit, im Rahmen der Einsichtnahme Kopien und Ablichtungen von Prüfungsarbeiten zu fertigen, nur aufgrund entsprechender Bestimmungen in den Hochschulprüfungsordnungen verwehrt werden. Da Studierende zur Wahrnehmung der Rechtsbehelfe gegen eine fehlerhafte Korrektur substantiierte Rügen vorbringen müssen, sind Regelungen der Hochschulprüfungsordnungen, die das Anfertigen von Kopien oder Ablichtungen untersagen, nur dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn es einen sachlich rechtfertigenden Grund dafür gibt, der auch in der Regelung angegeben sein muss (Recht auf effektiven Rechtsschutz, vgl. Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz). Dass die Prüfungsaufgabe bei einer späteren Prüfung erneut herangezogen werden soll, ist dabei nicht ausreichend."


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