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Übersicht Hochschulpolitik

Zusammenfassung der Hochschulpolitik der GAF

Eine wichtige Aufgabe von Fachschaften ist die Vertretung der studentischen Meinung in der Hochschulpolitik. Dafür werden einmal im Jahr bei der Hochschulwahl studentische VertreterInnen gewählt.

Hochschulpolitik - Was, wie, wo?

Hochschulpolitik wird im Allgemeinen in sogenannten Gremien betrieben. Das sind Arbeitsgruppen aus Profs, Studis und weiteren Interessensgruppen, die sich um spezifische Themen wie z.B. der Verwaltung von Geldern oder der Verbesserung der Lehre kümmern.
Die folgenden Gremien werden von den studentischen Vertretern besetzt:

  • Fakultätsrat (FakRat 16, FakRat 17) ist das wichtigste Gremium innerhalb der Fakultät; 2 gewählte stud. Vertreter/-innen.
  • Konvent der Fachschaften vertritt als zentrales Studi-Selbstverwaltungsorgan die fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden; 1 gewählter stud. Vertreter/-in.
  • Studienzuschusskommission gibt Empfehlungen ab, wofür Gelder zur Verbesserung von Lehre und Studium ausgegeben wird, 6 stud. Vertreter/-innen.
  • Berufungskommission bestimmt, wer als neues Professorikon an unsere Uni kommt und hier auch lehrt; 1 stud. Vertreter/-innen.
  • Lehrkommission arbeitet aus und gibt Empfehlungen zur Verbesserung von Lehre und Studium; 4 stud. Vertreter/-innen.
  • Senat ist das wichtigste Selbstverwaltungsgremium der Universität, entscheidet inhaltlich und formal über alle wichtigen strategischen Entscheidungen; 2 gewählte stud. Vertreter/-innen.

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